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Landkreis Regensburg

Der neue Deutsche Bundespersonalausweis ab 01.11.2010

Meldung vom 27.01.2010

Für November 2010 ist die Einführung des elektronischen Personalausweises vorgesehen. Ziel des Projekts ist, mit dieser neuen Dokumentengeneration die herkömmlichen Anwendungen der Personaldokumente um elektronische Funktionen zu erweitern.

Folgende Funktionen sind dabei im Focus der Regierung:
• Ausweis im Internet
• Elektronische Signatur
• Sicheres Reisedokument

Der im Scheckformat ausgegebene Personalausweis wird einen Chip enthalten, auf dem digital lesbare Informationen inklusive eines Fotos vorhanden sind. Optional kann auch ein Zertifikat für die qualifizierte Signatur aufgespielt werden.

Der Personalausweis soll demnächst drei Funktionen beinhalten:
Wie beim elektronischen Reisepass werden zwei Fingerabdrücke mit aufgenommen.
Der Personalausweis entspricht damit den Empfehlungen der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation ICAO, die für Reisedokumente das Gesichtsbild und weitere biometrische Merkmale verpflichtend vorschreibt.
Der elektronische Identitätsnachweis ermöglicht die verbindliche elektronische Übermittlung von Identitätsmerkmalen (ohne biometrische Daten) in Online Anwendungen und in lokalen Verarbeitungsprozessen (z.B. an Automaten).
Dadurch besteht die Möglichkeit des zuverlässigen Nachweises der Identität in der elektronischen Kommunikation im E-Government und E-Business.
Darüber hinaus wird die Möglichkeit geschaffen, eine Funktion für die qualifizierte elektronische Signatur gemäß Signaturgesetz auf den Personalausweis aufzubringen und ihn so als einheitliches Werkzeug für verschiedene Formen verbindlichen, identitätsrelevanten Handelns im elektronischen Rechtsverkehr zu nutzen.

Der elektronische Personalausweis fasst die bekannten bisherigen Inhalte und Funktionen (Sichtausweisfunktionen) mit den elektronischen Funktionen zusammen und stellt vier Funktionen bereit:
• Die hoheitliche Ausweisfunktion
• Den elektronischen Identitätsnachweis
• Die elektronische Signatur nach dem Signaturgesetz
• Kontaktloses Interface RF-ID (ISO 14443) für die Biometriekomponenten
(Speicherung und Auslesen von Lichtbild und Fingerabdruck)

Die Beantragung eines Personalausweises:
• Vorlage eines biometrischen Lichtbilds
• Soweit altes Ausweisdokument noch nicht vom Markt Regenstauf ausgestellt wurde ist die Vorlage der Geburts-, bzw. Heiratsurkunde erforderlich
• Falls gewünscht können Fingerabdrücke (jeweils 1 Finger jeder Hand, in der Regel der Zeigefinger) aufgenommen werden; wie beim E-Pass werden je Finger 3 Aufnahmen erstellt und die beste Aufnahme wird verwendet.
• Bei der Abholung ist zu entscheiden, ob die eID-Funktion genutzt werden möchte. Hierzu ist eine schriftliche Erklärung abzugeben. Soll die Funktion nicht gewünscht sein wird sie deaktiviert.
• Sofern der ePA dann auch zum elektronischen Signieren verwendet werden soll, werden die entsprechenden Zertifikate nachgeladen

In der Datenbank der Kommune wird ausschließlich die Aushändigung vermerkt.
Abgegebene Fingerabdrücke werden nicht gespeichert!

Änderung von Wohnanschrift und PIN
Sofern der Ausweisinhaber nach einem Umzug die Änderung der Wohnanschrift beantragt, die PIN ändern möchte oder die eIDFunktion ein- oder ausschalten möchte muss er bei der PA-Behörde vorstellig werden. Seitens der PA-Behörde erfolgt eine Anfrage zur Berechtigung auf der Basis des ePA beim Ausweishersteller (Onlineabfrage). Seitens des Ausweisherstellers erfolgt auf der Basis der Anfrage und der gespeicherten Daten (auch Sperrliste) eine Rückantwort mit „Zusage“ der Berechtigung.

Sperrung des ePA bei Verlust
Die Verlustmeldung kann erfolgen bei der Polizei oder bei der ausstellenden Behörde. Bei eingeschalteter eID-Funktion wird der Sperrlistenbetreiber informiert (mit Nutzung des Sperrkennworts, das im PA-Register gespeichert ist).
Das Bundesministerium des Innern wird noch entsprechende lnformationsbroschüren zu den neuen Funktionen und Broschüren zur Verfügung stellen.

Weitere Informationen werden noch rechtzeitig vor Einführung des neuen deutschen Bundespersonalausweises im Mitteilungsblatt veröffentlicht.

Sollten Sie weitere Auskünfte zum neuen deutschen Bundespersonalausweis wünschen, setzen Sie sich bitte mit dem Passamt in Verbindung.